Halten Sie am Rande eines Waldes an und blicken Sie auf das Tal mit nur ein paar Rebhühnern als einzigen Nachbarn. Wenn Sie ein Wohnmobil, einen Campingbus, einen umgebauten Kastenwagen oder einen Wohnwagen besitzen, sind Sie schnell versucht, die Hauptstrassen zu verlassen, um die Nacht in einer ruhigen Gegend zu verbringen. Wir schauen uns die Situation des wilden Campierens in Österreich genauer an.
Das Übernachten im Wald ist grundsätzlich verboten.
In ganz Österreich ist es strengstens verboten, über Nacht in den Wäldern zu bleiben und zu campen. Eine Ausnahme stellt die Zustimmung des Waldeigentümers dar, die auf Verlangen vorgewiesen werden kann.
Wild campieren in Österreich, aber …
Genau wie in der Schweiz (siehe unseren Artikel Wildes Campieren in der Schweiz) ist das Wildcamping in Österreich nicht einheitlich geregelt. Jedoch müssen einige Regelungen beachtet werden.
Die verschiedenen Bundesländer haben ihre eigenen Verordnungen in Bezug auf das wilde Campieren. In einigen Fällen haben die Bundesländer diese Aufgabe den Gemeindevertretungen übertragen, damit sie selbst bestimmen, an welchen Orten der jeweiligen Gemeinde das Campen ausserhalb von Campingplätzen erlaubt bzw. verboten ist.
Regelungen der Bundesländer
Wir zeigen nachfolgend die unterschiedlichen Regelungen der verschiedenen Bundesländer auf. Diese Informationen lagen uns zum Zeitpunkt der Recherche vor, können sich aber jederzeit ändern.
Burgenland
Im Burgenland ist wildes campieren strengstens verboten.
Kärnten
In Kärnten ist es strengstens verboten, auf öffentlichen Strassen wild zu campen.
Niederösterreich
In Niederösterreich ist wildes campieren strengstens verboten.
Oberösterreich
In Oberösterreich gibt es keine Vorschriften für wildes campieren. In Bezug auf den Fusswanderverkehr gibt es hingegen eine landesgesetzliche Regelung, die besagt, dass Gebiete oberhalb der Baumgrenze frei sind. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei den jeweiligen Gemeinden vor der Abreise zu erkundigen.
Salzburg
In Salzburg ist es grundsätzlich nicht verboten wild zu campen. Die Gemeinden können allerdings verordnen an welchen Orten wildes campieren zulässig oder unzulässig ist. Setzen Sie sich daher am besten mit der örtlichen Behörde in Kontakt. In Salzburg ist das Gebiet oberhalb der Baumgrenze ein Schutzgebiet. Wildes Zelten sollte mit mit grosser Rücksicht auf die umliegende Natur praktiziert werden.
Steiermark
In der Steiermark gibt es kein Gesetz, das wildes campieren verbietet. In Bezug auf den Fusswanderverkehr gibt es hingegen eine landesgesetzliche Regelung, die besagt, dass Gebiete oberhalb der Baumgrenze frei sind. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei den jeweiligen Gemeinden vor der Abreise zu erkundigen.
Tirol
In Tirol ist es grundsätzlich verboten, ausserhalb von Campingplätzen zu campieren.
Vorarlberg
In Vorarlberg ist es nicht verboten, in der freien Natur zu campen, aber eine Gemeinde kann es verbieten. Setzen Sie sich daher am besten mit der örtlichen Behörde in Kontakt. Im Bezug auf den Fussgängerverkehr gilt in Vorarlberg, dass nicht produktiv genutzte Flächen (Weinberge, land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, etc.), die nicht eingezäunt sind, auch ohne Genehmigung betretet werden dürfen. Es darf lediglich kein Schaden verursacht und Tiere nicht belästigt werden.
Wien
Im Bundesland Wien ist es strengstens verboten wild zu campieren.
Übernachten Sie mit der Erlaubnis der Besitzer
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