Wildcampen in der Schweiz

Ausgebaute Kastenwagen, Vans, Wohnmobile und Wohnwagen erfreuen sich bei all jenen grosser Beliebtheit, die einzigartige Orte, lokale Erlebnisse und die Nähe zur Natur wollen. Die Suche nach Stellplätzen abseits der Städte und Campingplätze kann jedoch schnell zum Problem werden – denn Wildcampen ist in der Schweiz zwar nicht generell verboten, aber auch nicht einfach erlaubt. Hier unser Überblick.

Was sagt das Gesetz?

Es gibt kein Bundesgesetz, das Wildcampen in der Schweiz regelt. Es sind die Kantone und Gemeinden, die entscheiden dürfen, ob Wildcamping auf ihrem Gebiet möglich ist – und jeder handhabt es ein wenig anders.

Das Resultat: Was an einem Ort toleriert wird, kann wenige Kilometer weiter verboten sein. Es lohnt sich daher, sich vor dem Aufbruch gut zu informieren.

Am besten erkundigen Sie sich im Voraus, denn ein Polizeibesuch mitten in der Nacht ist nie angenehm – und die Busse kann empfindlich hoch ausfallen. Im Tessin beispielsweise können Bussen von bis zu 10’000 Schweizer Franken ausgestellt werden.

Wo ist wildes Campen in der Schweiz verboten?

Auch wenn kein allgemeines Verbot besteht, gibt es Orte, an denen Campen ausdrücklich untersagt ist:

  • in Naturschutzgebieten
  • im Schweizerischen Nationalpark
  • in eidgenössischen Jagdbanngebieten
  • in Wildruhegebieten
  • dort, wo der Zutritt generell verboten ist

Wo ist wildes Campen erlaubt?

Es gibt auch Situationen, in denen Wildcampen gestattet ist – allerdings ohne «Campingverhalten», d. h. es dürfen keine Tische und Stühle aufgestellt werden. Zudem sind längere Aufenthalte nicht erlaubt: spät ankommen, früh weiterfahren.

  • Oberhalb der Waldgrenze (je nach Region zwischen 1600 m und 2200 m ü. M.)
  • Auf Privatgelände mit Erlaubnis des Eigentümers (inkl. öffentliche Parkplätze, Raststätten und Rastplätze)
  • Bei einem Notbiwak

Wie übernachtet man bei Privatpersonen?

Viele Wälder und Felder sind Privateigentum. Obwohl das Durchqueren in der Regel erlaubt ist, darf man dort nicht übernachten, ohne die ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers eingeholt zu haben. Also: Eigentümer ausfindig machen und um Erlaubnis fragen.

Genau für diesen Zweck ist das PlaceToBee-Gastgebernetzwerk bestens geeignet. Es ermöglicht Ihnen, auf einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Eigentümers zu übernachten. Neben einem idyllischen Stellplatz haben Sie die Möglichkeit, die Produkte und das Know-how des Gastgebers zu entdecken.

Wildes Campen: Respekt und gesunder Menschenverstand

Angesichts des Booms der Vanlife-Bewegung und der Wohnmobilreisen – manchmal mit einem regelrechten Massenandrang – verbieten mehrere Kantone das nächtliche Parkieren ausserhalb zugelassener Stellplätze ausdrücklich.

Ob mitten in der Natur oder bei Privatpersonen – gewisse Regeln müssen unbedingt eingehalten werden:

🚯 Keine Spuren hinterlassen

🤫 Keine Lärmemissionen

🐮 Fauna und Flora respektieren

🔥 Kein Feuer in der freien Natur

🙏 Diskret und höflich bleiben

Warum ist Wildcampen manchmal verboten?

Man könnte geneigt sein, sich über Wildcamping-Verbote zu ärgern – doch sie sind nicht einfach dazu da, einem das Leben schwer zu machen. Ein Verbot dient dazu:

  • die Natur und die Wildtiere zu schützen
  • Ordnung und Ruhe zu gewährleisten
  • Ihre Sicherheit zu garantieren. In der freien Natur sind Sie stärker Naturgefahren ausgesetzt: unvorhergesehene Stürme, entwurzelte Bäume, Starkregen, Hochwasser, Schlammlawinen oder Begegnungen mit Tierherden und Wildtieren.

Wildcampen in der Schweiz bleibt möglich – man muss jedoch geschickt zwischen Freiheit und Regelkonformität abwägen. Mit den richtigen Hilfsmitteln und dem nötigen Respekt können Sie die unberührte Natur weiterhin geniessen… ohne böse Überraschungen.

Viel Spass auf Ihren Abenteuern – möge die Strasse Sie zu magischen Orten führen!

Hilfsquelle

Schweizer Naturschutzgebiete

Kantonale Regelungen – TCS

Wildcamping in Europa

Wildcampen in der Schweiz – TCS

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